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Mit der betrieblichen Altersvorsorge die eigene Rente erhöhen

 

  • hohe Steuervorteile
  • garantierte Überschussbeteiligung
  • geringer Verwaltungsaufwand
  • insolvenzgeschützt
  • Beiträge als Betriebsausgaben absetzbar

 

Da die staatliche Rente in einigen Jahren kaum ausreichen wird, um den persönlichen Lebensstandard zu halten, wird es immer wichtiger sich zusätzlich abzusichern und rechtzeitig fürs Alter vorzusorgen. Eine besonders attraktive und zu Unrecht vernachlässigte Form die staatliche Rente aufzubessern, ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV) oder Betriebsrente.

 

Betriebliche Altersvorsorge

 

Die betriebliche Altersvorsorge gehört neben der gesetzlichen und privaten Alterssicherung zu den drei Säulen der Altersvorsorge. Dabei tritt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer ein und schließt praktisch stellvertretend für seine Arbeitnehmer eine Rentenversicherung ab oder das Unternehmen bildet innerhalb des Betriebs Rückstellungen für eine Betriebsrente seiner Beschäftigten. In der Regel wird individuell, betrieblich oder tariflich festgelegt, welche Form der Altersvorsorge das Unternehmen anbietet.

 

Jeder hat das Recht auf eine Betriebsrente

 

Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine eigenfinanzierte betriebliche Altersvorsorge. Bietet der Arbeitgeber keine der oben genannten Formen einer zusätzlichen Rentenversicherung an, hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung. Dabei wird ein Teil des Gehalts in eine Rentenversicherung investiert, häufig wird dies aus Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld finanziert. Zudem sind Zuschüsse des Arbeitgebers – ähnlich wie bei den vermögenswirksamen Leistungen – möglich. Es ist auch möglich, bereits bestehende vermögenswirksame Leistungen in die betriebliche Altersvorsorge fließen zu lassen.

 

Betriebliche Altersvorsorge: ideal für Arbeitnehmer

 

Für Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge oder Betriebsrente eine besonders unkomplizierte, kostengünstige und zudem steuerlich geförderte Form für das Alter vorzusorgen. Und die Auswertung verschiedener Tarifverträge hat gezeigt, dass Arbeitgeber durchaus gewillt sind ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer Altersvorsorge zu unterstützen.

Es lohnt sich also die Chance einer betrieblichen Altersvorsorge zu nutzen, sich zu informieren und unterschiedliche Angebote zu vergleichen.

 

 

Betriebliche Altersvorsorge "Wer sie nicht hat, verschenkt Geld"

 

Bericht aus der Süddeutschen Zeitung von Alina Fichter

 

Ob es am Namen liegt? Zugegeben, er ist sperrig, und wenn man ihn hört, entflammt wohl bei kaum jemandem ein Interesse an der Frage, was sich wohl dahinter verbirgt:Betriebliche Altersvorsorge ? Zum Gähnen. Vielleicht ist der Name also ein Grund dafür, dass die betriebliche Altersvorsorge das Mauerblümchen der privaten Altersvorsorge ist. Sie ist zu Unrecht verkannt, da sind sich die Experten einig, denn sie kann sich richtig lohnen.

 

Wer eine Betriebsrente hat, ist davon überzeugt und glücklich damit. Das geht aus einer Studie im Auftrag des Versicherungskonzerns Ergo hervor. Demnach finden drei Viertel der Betriebsrenten-Besitzer, dass all jene, die sie sich entgehen lassen, schlicht Geld verschenken. Selbst Schuld, könnte man jetzt sagen. Denn nur 29 Prozent der Deutschen besitzen eine betriebliche Altersvorsorge, obwohl ganzen 60 Prozent eine Betriebsrente von ihrem Arbeitgeber angeboten wird. Bei den Jungen sind es sogar noch weniger, dabei müssten gerade sie privat für ihre Rente sparen - vom Staat haben sie nicht viel zu erwarten.

Wer es einmal über die Hürde des sperrigen Namens geschafft hat, erkennt schnell die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge im Vergleich zu anderen Anlagemöglichkeiten. Während Verbraucher in ihre Riester-Rente jährlich nur 2100 Euro steuerfrei einzahlen dürfen, können sie in die Betriebsrente viel mehr investieren: 4440 Euro steuer- und bis zu 2640 Euro sozialversicherungsfrei.

Der Clou dabei ist, dass das Geld direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmer in die Altersvorsorge fließt. Dadurch sinkt nicht nur das zu versteuernde Einkommen, auch die Beiträge für Renten- und Krankenversicherung schrumpfen. Die Folge: Werden dem Arbeitnehmer 200 Euro für die Betriebsrente abgezwackt, verdient er unterm Strich nur etwa 100 Euro weniger. "Das Nettogehalt sinkt nur ungefähr um die Hälfte des umgewandelten Bruttobetrags", sagt Ulrich-Arthur Birk, Professor für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Bamberg. Der Arbeitnehmer merkt das fehlende Geld also gar nicht so sehr am Ende des Monats. Auch eine Abgeltungssteuer muss er nicht zahlen.

Der Staat will sich die Steuern aber nicht ganz entgehen lassen und fordert sie deshalb zurück, sobald der Arbeitnehmer in Rente geht und die Betriebsrente ausgeschüttet bekommt. Er muss sozusagen verzögert Steuern und Sozialabgaben zahlen. "Meist liegt das Gehalt eines Rentners deutlich unter dem eines Berufstätigen. Entsprechend niedriger ist sein Steuersatz", sagt Tom Friess, Chef des Vermögenszentrums in München.

 

"Steuerstundung begünstigt die Rendite"

 

Hinzu komme der Zinseszinseffekt: "Die Steuerstundung begünstigt die Rendite." Für Friess ist es ein Rätsel, weshalb so wenige Deutsche sich für die betriebliche Altersvorsorge interessieren. Seit 2002 hat jedes Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch darauf, also die meisten Angestellten und manche Selbstständige. Insgesamt sind das knapp 30 Millionen Arbeitnehmer. Aber nur jeder dritte Berechtigte besitzt eine betriebliche Altersvorsorge.

Natürlich gibt es neben dem sperrigen Namen noch weitere Gründe, warum viele Menschen sich nicht über die Möglichkeiten der Betriebsrente informieren. Einer davon dürfte sein, dass sich alles, was mit ihr zu tun hat, zunächst einmal sehr kompliziert anhört. Allein schon, dass es fünf verschiedene sogenannte Durchführungswege gibt.

Das Gute ist: Verbraucher müssen sich nicht unbedingt mit den Details quälen. "Für sie zählt eigentlich nur: Habe ich eine Betriebsrente - oder habe ich sie nicht?", sagt Sozialversicherungsexperte Birk von der Universität Bamberg. Über die genaue Ausgestaltung entscheidet nämlich sowieso der Arbeitgeber. Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass weniger Abschluss- und Verwaltungskosten anfallen als bei gewöhnlichen Versicherungsverträgen - schließlich verschafft die Firma dem Versicherer oder der Kasse eine große Anzahl Kunden.

Es ist also der Arbeitgeber, der den Durchführungsweg auswählt, er sucht den Anbieter für eine Versicherung oder einen Fonds aus. Für den Arbeitnehmer ist das praktisch, er muss sich um wenig kümmern. Nur seinen Arbeitgeber danach fragen, das muss er schon. "Sonst verschenkt er Geld", sagt Birk.

 

 

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    Inh. Mark Spieker Versicherungsfachmann (BWV)