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Nähere Infos gerne in einem persönlichen Gespräch:

 

Kontakt unter: 0 77 71 - 87 40 14

 

 

 

 

 

 

 

Private Krankenvollversicherung

 

Im Gegensatz zu einer "einfachen" Krankenzusatzversicherung ist die Entscheidung für eine private Krankenversicherung viel "bedeutungsschwerer" und nicht selten eine Entscheidung für das Leben. Dabei tun sich viele Fragen auf, die den meisten Bürgern nicht bewusst sind. An dieser Stelle soll auch nur das Bewusstsein gestärkt werden, dass sich im persönlichen Einzelfall bei der Auswahl der Krankenversicherung durchaus "mehrere" Fragen ergeben können.

 

Die erste Frage, die sich stellt, hat noch nichts mit der Auswahl der Krankenversicherungstarife zu tun, sondern lautet schlicht: "Darf ich überhaupt in die PKV wechseln"? Arbeitnehmer müssen ein Arbeitseinkommen oberhalb der jeweils aktuellen Versicherungspflichtgrenze aufweisen. Nur wer oberhalb dieser Grenze liegt oder Beamter oder Selbstständiger ist, kann in die privaten Krankenvollversicherung wechseln.

 

Beitragsbemessungsgrenze 2012

 

Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2012

45.900 € p.a. bzw. 3.825 € monatlich.

Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.

 

Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die

 

Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2012

50.850 € p.a. bzw. 4.237,50 € monatlich

 

Sofern Sie die Frage "Darf ich überhaupt in die private Krankenvesicherung wechseln?" mit ja  beantworten können, Sie selbständig, verbeamtet oder Freiberufler sind und sich mit dem Gedanken tragen Ihren Krankenversicherungsschutz in die Hände eines privaten Anbieters zu legen beraten wir Sie zu diesem umfassenden Thema gerne.

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    Inh. Mark Spieker Versicherungsfachmann (BWV)