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Nähere Infos gerne in einem persönlichen Gespräch:

 

Kontakt unter: 0 77 71 - 87 40 14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Private Unfallversicherung

 

Man unterscheidet Unfallversicherungen

 

  • gegen Einmalzahlung oder gegen laufende Beiträge
  • mit Kapitalleistung und/oder Rentenleistung

 

Unfallversicherungen werden teilweise mit folgenden Zusatzoptionen angeboten

 

  • mit Progression bei höheren Invaliditätsgraden
  • mit verbesserter Gliedertaxe
  • mit Beitragsrückerstattung (Beitragsrückgewähr)

 

In vielen Fällen werden zusätzliche Leistungen mitversichert

 

  • Tod durch Unfall
  • Krankenhaustagegeld
  • Kosmetische Operationen
  • Bergungskosten
  • Kurkostenbeihilfe
  • Sofortleistung bei schweren Verletzungen
  • Leistungen bei Knochenbrüchen
  • Roaming In bei Kindern
  • Unfallrente
  • Sofortleistung
  • etc.

 

Darüber hinaus unterscheidet sich der konkrete Leistungsumfang der verschiedenen Versicherungsgesellschaften teils erheblich. Vielerorts lässt sich der Versicherungsschutz gegen Prämienerhöhung erweitern.

 

Die Leistungen sind abhängig vom Grundinvaliditätskapital, welches das Kernstück in der privaten Unfallversicherung ist. Anhand der Höhe dieses Faktors kann dann berechnet werden, wieviel Kapital einer Person nach einem Unfall zusteht. 

 

 

 

Gliedertaxe (normale)

 

Wenn die Funktion eines Körperteils nur teilweise eingeschränkt ist, dann wird der entsprechende Anteil des Prozentsatzes als Invalidität angenommen. Sind mehere Körperteile betroffen, so werden die Prozentsätze addiert. Allerdings kann die Summe niemals 100% übersteigen. Entsprechend dem Prozentsaz der Gliedertaxe leistet die Unfallversicherung. Bei einer Invaliditätssumme von 100.000,00 € und dem Verlust eines Daumens würden also 20.000,00 € Entschädigng gezahlt.

 

Invaliditätsgrad bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit:

 

  • eines Armes im Schultergelenk 70 %
  • eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 %
  • eines Armes bis unterhalb des Ellenbogengelenks 60 %
  • einer Hand im Handgelenk 55 %
  • eines Daumens 20 %
  • eines Zeigefingers 10 %
  • eines anderen Fingers 5 %
  • eines Beines über der Mitte des Oberschenkels 70 %
  • eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 %
  • eines Beines bis unterhalb des Knies 50 %
  • eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 %
  • eines Fußes im Fußgelenk 40 %
  • einer großen Zehe 5 %
  • einer anderen Zehe 2 %
  • eines Auges 50 %
  • des Gehörs auf einem Ohr 30 %
  • des Geruchs 10 %
  • des Geschmacks 5 %

 

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Emminger Versicherungs Service      Versicherungen & Vorsorge

Inh. Mark Spieker Versicherungsfachmann (BWV)