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Nähere Infos gerne in einem persönlichen Gespräch:

 

Kontakt unter: 0 77 71 - 87 40 14

 

 

 

 

 

 

Wohngebäudeversicherung

 

Gegen diese Gefahren können Sie sich versichern:

 

Feuerschäden und seine Folgen (Rauch, Ruß, Löschen), Blitzschlag oder Explosion
Leitungswasserschäden (bedingt durch Rohrbruch und Frost)
Sturmschäden (ab Windstärke 8 und Hagelschäden mit den Folgen wie z.B.: abgedeckte Dächer, zerbrochene Scheiben und auf das Haus gestürzte Bäume)

Im Zusammenhang mit der Gefahr "Sturm/Hagel" können auch erweiterte Elementarschäden versichert werden.


Hier können Sie zwischen zwei Varianten wählen:

Elementarversicherung I beinhaltet Schäden durch:

Überschwemmung durch Witterungsniederschläge, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.

Elementarversicherung II beinhaltet Schäden durch:

Überschwemmung durch Witterungsniederschläge und durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.
Die Selbstbeteiligung bei Elementarschäden beträgt je Schadenfall 10 % vom Schaden, mindestens 250 EUR, maximal 5.000 EUR.

Neben den obengenannten Gefahren kann man sich - je nach Tarif - auch noch gegen weitere Risiken schützen. Zum Beispiel gegen Schäden durch Überspannungsschäden durch Blitz. Oder gegen Graffitischäden, Rückreisekosten aus dem Urlaub und auch gegen Schäden durch Ableitungsrohre auf dem sowie außerhalb des Versicherungsgrundstücks.

So erhalten Sie den vollen Schadenersatz

Sie erhalten vollen Ersatz Ihres Schadens, wenn Sie das Gebäude innerhalb von 3 Jahren tatsächlich wieder aufbauen und nachweisen, dass Sie die Entschädigung voll für die Wiederherstellung verwenden.

Soll das Gebäude nicht wieder aufgebaut werden, so erhalten Sie eine Entschädigung, die dem Zeitwert des Gebäudes entspricht.

Um vollen Schadenersatz zu bekommen, muss die vereinbarte Versicherungssumme dem Wert des Gebäudes entsprechen, damit keine "Unterversicherung" vorliegt.

Diese Unterversicherung kann auf verschiedene Arten entstehen:

- Der Wert des Hauses wird bei Vertragsabschluss zu niedrig angegeben - Der Wert hat sich durch Umbauten oder Ausbauten erhöht. - Der Wert hat sich durch allgemeine Baupreissteigerungen erhöht.

Wenn man den Wert eines Hauses also zu niedrig ansetzt - oder nicht daran denkt, dass ein Ausbau seinen Wert beträchtlich erhöhen kann - wird im Schadenfall eine Unterversicherung angerechnet. Bei uns wird Ihnen dies allerdings nicht passieren, da wir unsere Kunden ausdrücklich auf diesen Sachverhalt hinweisen. Ganz im Sinne unseres Mottos: gut aufgehoben.

Bei Abschluss dieser Versicherung zum "gleitenden Neuwert" oder nach dem Modell "Wohnfläche" wird die Versicherung automatisch den veränderten Kosten angepasst. Das bedeutet: wir ermöglichen die Neuerrichtung des Hauses in der gehabten Form, wenn das Haus durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört wird. Damit sind Sie also immer auf der sicheren Seite. So haben Sie schon während der Bauzeit Schutz

Auch während der Bauzeit können eine Reihe von Risiken entstehen. Deshalb übernehmen die meisten Versicherer beitragsfrei auch die Rohbauversicherung. Sie schließt nicht nur das zu errichtende Gebäude ein, sondern auch alle notwendigen, auf dem Baugrund befindlichen Baustoffe. Eingeschlossen sind die Risiken Brand, Blitzschlag und Explosion.

 

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Emminger Versicherungs Service      Versicherungen & Vorsorge

Inh. Mark Spieker Versicherungsfachmann (BWV)