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Kontakt unter: 0 77 71 - 87 40 14

 

 

 

 

 

Die Haftpflichtversicherung

 

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

 

Jeder, der kein unkalkuliertes Risiko eingehen will. Schließlich haften Sie unbegrenzt mit Ihrem derzeitigen aber auch zukünftigen Vermögen!
Oder meinen Sie: "Mir kann das nicht passieren"?

Kaum zu glauben, aber wahr. Fast 30% der Haushalte in der Bundesrepublik haben keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Leichtfertig wird so die eigene Existenz aufs Spiel gesetzt

 

 

Was leistet die Haftpflichversicherung?

 

- Personenschäden

- Sachschäden

- Vermögensschäden

 

Mietsachschäden:

 

Wohnen Sie zur Miete, ist es unerlässlich, dass Sie gegen Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen versichert sind. Fällt Ihnen der Deo-Roller ins Waschbecken und hinterlässt einen Schaden an der teuren Keramik oder Sie verursachen schuldhaft einen Brand, steht Ihr Vermieter mit Schadenersatzansprüchen vor der Tür.

Keinen Versicherungsschutz haben Sie allerdings für Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung und für Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasseraufbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten. Ferner sind auch die Glasscheiben Ihrer Mietwohnung nicht mitversichert.

 

Schlüsselverlust:

 

Plötzlich ist der Schlüssel der gemieteten Wohnung weg und Ihr Vermieter besteht darauf, das Schloß zu Ihrer Wohnungstüre und den Schließzylinder zur Haupteingangstüre zu wechseln. Die Schlösser der übrigen Mitbewohner müssen selbstverständlich auch gewechselt werden. Im Handumdrehen kommen plötzlich mehrere Tausend Mark auf Sie zu und normalerweise ist das Abhandenkommen von Sachen über eine Privathaftpflichtversicherung nicht versichert.

In so einem Fall hilft Ihnen der Einschluss von sog. Schlüsselschäden. Folgekosten infolge eines Einbruchs sind allerdings nicht versichert und üblicherweise wird ein Selbstbehalt vereinbart.

 

Ausfalldeckung:

 

Hier drehen Sie quasi den Spieß Ihrer Privathaftpflichtversicherung um. Werden Sie von einem Dritten geschädigt und dieser hat weder eine Privathaftpflichtversicherung noch verfügt er über Vermögen, dann schützt Sie die sog. Ausfalldeckung. Der Schaden muss insgesamt über EUR 4.000 liegen und es muss ein rechtskräftig vollstreckbares Urteil vorliegen. Ihre Versicherung übernimmt in diesem Fall den eigenen Schaden.

Schadenbeispiel: Der Sohn Ihres Nachbarn zündelt und setzt dabei Ihr Gartenhaus in Brand. Der Nachbar hat jedoch keine Privathaftpflichtversicherung und ist auch noch hoch verschuldet. Die Ausfalldeckung übernimmt in dieser Situation den Schadensbetrag, der über 4.000 EUR hinausgeht.

 

Teilnahme am fachpraktischen Unterricht:

 

Auch bei der Teilnahme von Schülern an Betriebspraktika oder von Studenten am fachpraktischen Unterricht (Universität oder Fachhochschule) kann schnell etwas passieren. Dieser Einschluss schützt Sie bei Beschädigungen von Gegenständen und Einrichtungen in Schul-, Studien- und Praxisbetrieben.

 

Tagesmutter:

 

Wer auf "fremde" Kinder aufpasst, kann bei der Verletzung der Aufsichtspflicht schnell mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert werden. Wer auch noch gegen Entgelt Kinder betreut, sollte auf alle Fälle prüfen, ob Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung besteht.

 

Gewässerschäden:

 

Nahezu jeder lagert gewisse Mengen von gewässerschädlichen Stoffen, z.B. Reste von Wandfarben, Lösungsmittel, Motorenöl für das Auto u.s.w.. Oder jemand ist Besitzer eines Öltanks und das Öl macht sich plötzlich selbständig, weil Sie die vorgeschriebene Wartung nicht beachtet haben. Verunreinigen solche Stoffe das Grundwasser, können urplötzlich beträchtliche Forderungen auf Sie zukommen. Dann ist es wichtig, Versicherungsschutz zu haben.

Einige Versicherer bieten auch für Heizöltanks des selbst genutzten Einfamilienhauses Versicherungsschutz über die Privathaftpflichtversicherung.

 

Ansprüche von Sozialversicherungsträgern (z.B. Krankenkassen) bei eheähnlicher Gemeinschaft:

 

Sie leben mit Ihrem Partner in "wilder" Ehe. Beim Inlineskaten verletzen Sie ihren Partner. Die Krankenkasse verlangt die Heilbehandlungskosten und der Arbeitgeber Ihres Partners die Kosten für die Lohnfortzahlung von Ihnen. Diese Kosten sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung über Ihre Privathaftpflicht versichert.

 

 

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Emminger Versicherungs Service      Versicherungen & Vorsorge

Inh. Mark Spieker Versicherungsfachmann (BWV)