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Informationen zur Rürup Rente

 

Hintergrundinformationen, Entscheidungshilfen und Aktuelles zur Basisrente

 

Die Rürup Rente auch Basisrente genannt, ist neben der Riester Rente eine weitere staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Seit 2005 ist es möglich eine Rürup Rentenversicherung abzuschließen. Grundlage der Rürup-Förderung ist das Alterseinkünftegesetz und die Beschlüsse der Rürup-Kommission unter der Leitung des Ökonomen Bert Rürup.

Die Basisrente orientiert sich an den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Gegensatz zum gesetzlichen System, das umlagefinanziert ist, wird die Rürup Rente jedoch kapitalgedeckt finanziert.

Wer sich für den Abschluss einer Basisrente entscheidet, kann die Beiträge bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Jahr steuerlich ansetzen. Allerdings wird nicht sofort der komplette Betrag von 20.000 Euro steuerlich berücksichtig.

 

Im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes wurde durch das Bundesfinanzminesterium beschlossen, dass zu Beginn 60% des Beitrages steuerlich angesetzt werden dürfen. Dieser Prozentsatz steigt dann schrittweise jedes Jahr um 2% bis zum Jahr 2025 auf 100% an. Aktuell kann man 74% der Beiträge, die für die staatliche Altersvorsorge in Form einer Rürup Rente aufgewendet werden, steuerlich absetzen.

Im Kapitel Rürup-Förderung finden Sie weitere Informationen zur steuerlichen Behandlung der Basisrente und unter Rürup-Förderbeispiele können Sie sich ein Bild machen, wie stark Sie persönlich von den steuerlichen Vorteilen profitieren können.

 

Wer kann von der Rürup Rente profitieren?

 

Grundsätzlich ist die Basisrente für alle interessant, die eine hohe Steuerbelastung haben. Durch die hohe Steuerbelastung profitiert diese Zielgruppe besonders stark von der Basisrente. Insbesondere für alle Selbständigen lohnt sich der Abschluss einer Rürup Rente, da es die einzige Möglichkeit ist, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen. Die Riesterförderung und die betriebliche Altersvorsorge können Selbständige leider nur im Ausnahmefall nutzen.

Da es jedoch sehr viele verschiedene Rürup-Anbieter am Markt gibt, lohnt sich der Vergleich auf jeden Fall. Aufgrund der langfristigen Bindung an ein Versicherungsunternehmen, ist es besonders wichtig einen Anbieter zu finden der langfristig eine hohe Rendite erzielt.

 

Die Rürup Rente ist eine unpfändbare Investition in ihre Zukunft

 

Ein weiteres Merkmal der Rürup Rente ist der Schutz vor fremdem Zugriff. So ist die Basisrente während der Ansparzeit unpfändbar und bietet gerade Selbständigen den Schutz, dass die Altersvorsorge erhalten bleibt. Auch dann, wenn es zu finanziellen Schwierigkeiten bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit kommen sollte.

Mit der neuen Regelung bei der Günstigerprüfung wurde im Jahre 2006 der Anreiz für den Abschluss einer Rürup Rente nochmals erhöht.

 

Seit 2006 sind Beiträge zur Rürup Rente immer steuerlich abzugsfähig!

 

Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rürup Rente neu geregelt. Rückwirkend zum 01.01.2006 wurde beschlossen, dass nun unabhängig von der bisherigen Regelung der Günstigerprüfung bei Vorsorgeaufwendungen, die Beiträge zur Rürup Rente stets steuerlich angesetzt werden können.

Diese gesetzliche Änderung war dringend notwendig, um die Attraktivität der Rürup-Rente  weiter zu erhöhen. Denn bei vielen Steuerpflichtigen verpufften die geleisteten Beiträge zu Ihrer Rürup Rente in der Steuererklärung 2005, da diese aufgrund der Günstigerprüfung keine Berücksichtigung mehr fanden. Durch das schnelle Handeln des Bundesfinanzministeriums, wurde dieser zunächst nicht offensichtliche Gestaltungsfehler korrigiert.
Genaue Details zur aktuellen Regelung der Günstigerprüfung und zu den steuerlichen Vorteilen der Rürup Rente finden sie auch im Kapitel „Günstigerprüfung“.

 

Rürup Förderbeispiele

Berechnungsbeispiel für einen Arbeitnehmer:

 

Jahr der Betrachtung 2005 2025
Bruttogehalt p.a. 48.000 € 48.000 €
Altersvorsorgeaufwendungen:
AN-Anteil zur Rentenversicherung p.a. (9,75%) 4.680 € 4.680 €
AG-Anteil zur Rentenversicherung p.a. (9,75%) 4.680 € 4.680 €
Private Rürup-Rente (mtl. 500,00 €) 6.000 € 6.000 €
= Gesamtbetrag Altersvorsorgeaufwendungen 15.360 € 15.360 €
abzugsfähiger Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen 60 % 100 %
= steuerlich abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen 9.216 € 15.360 €
- AG-Anteil zur Rentenversicherung p.a (9,75%) 4.680 € 4.680 €
= Sonderausgabenabzug p.a. 4.536 € 10.680 €
= Steuerersparnis¹ p.a. ca. 1.933 € 4.380 €
 
¹ Unter Verwendung der Steuertabelle 2005.
Annahme: zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 44.000 € / Steuerklasse I / keine Kinder / 9% Kirchensteuer

 

Berechnungsbeispiel für einen Selbständigen:

 

Jahr der Betrachtung 2005 2025
Unternehmensgewinn p.a. 48.000 € 48.000 €
Altersvorsorgeaufwendungen:
Beiträge an ein Versorgungswerk 12.000 € 12.000 €
Private Rürup-Rente (mtl. 500,00 €) 6.000 € 6.000 €
= Gesamtbetrag Altersvorsorgeaufwendungen 18.000 € 18.000 €
abzugsfähiger Anteil der Altersvorsorgeaufwendungen 60 % 100 %
= steuerlich abzugsfähige Altersvorsorgeaufwendungen 10.800 € 18.000 €
- keine Kürzung, da kein AG-Anteil zur gesetzlichen RV 0 € 0 €
= Sonderausgabenabzug p.a. 10.800 € 10.680 €
= Steuerersparnis¹ p.a. ca. 4.426 € 7.039 €
 
¹ Unter Verwendung der Steuertabelle 2005.
Annahme: zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 44.000 € / Steuerklasse I / keine Kinder / 9% Kirchensteuer

 

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