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Die Riester Rente

 

Die Notwendigkeit und Daseinsberechtigung der Riester Rente in Deutschland

 

Die Riesterrente ist in Deutschland als Antwort auf die stets leerer werdenden Kassen der gesetzlichen Rentenversicherung zu verstehen. Und fällt in den Bereich der privaten Altersvorsorgen. Verschiedene gesellschaftliche Entwicklungen haben zur steten Leerung der Rentenkassen geführt. Man denke hierbei an die Wiedervereinigung Deutschlands in den 1990er Jahren sowie den Pillenknick in den 1970er Jahren. Die Folge dieser beiden Ereignisse ist die Tatsache, dass das Verhältnis aus Renteneinzahlern und Rentenempfängern in Deutschland aus dem Gleichgewicht geraten ist. Die Riester Rente dient hierbei als optionale zusätzliche Form der privaten Rentenversicherung, die staatlich durch Zuschüsse und Steuererleichterungen gefördert wird.

 

Grundlagen der Riester Rente

 

Ein Riester Renten Vertrag kann bereits seit dem Jahr 2001 von den Bundesbürgern hierzulande abgeschlossen werden. Eine Vereinfachung der Riester Rente wurde im Jahr 2005 im Rahmen des Alterseinkünftegesetzes wirksam.

Neben der Möglichkeit der zusätzlichen finanziellen Altersabsicherung machen vor allem Steuervergünstigungen und zusätzliche Förderungen seitens des Staates eine Riester Rente für jeden Arbeitnehmer in Deutschland attraktiv. Die Beitragszahlungen einer Riester Rente können jederzeit auf die finanziellen Möglichkeiten des Einzelnen abgestimmt werden. Generell ist eine Förderung im Rahmen der Riester Rente für das volle Kalenderjahr möglich, auch wenn der entsprechende Riester Vertrag erst im Dezember abgeschlossen wurde. Die staatliche Zulage im Rahmen eines Riester Vertrags beträgt für jeden Versicherten 154Euro. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, gilt zudem eine Kinderzulage von 300 Euro jährlich.

Der Leistungsfall einer Riester Rente setzt mit Beginn des Rentenalters ein. Der Versicherte wird jedoch während der Ansparphase regelmäßig über die Höhe des aktuellen Rentenanspruchs informiert, sodass ein hohes Maß an Transparenz für den Versicherten jederzeit gewährleistet ist.

 

Was sind die Vorteile der Riester Rente?

 

Generell ist es für jeden Arbeitnehmer empfehlenswert, eine Riester Rente abzuschließen. Die Beiträge zur Riester Rente können bis zu einem gewissen Höchstbetrag steuerlich geltend gemacht werden, sodass durch eine Riester Rente bares Geld für den Einzelnen eingespart werden kann. Die Förderquote im Rahmen eines Riester Renten Vertrags ist als besonders hoch zu bezeichnen. Der Staat übernimmt bis zu 50 Prozent der Beiträge. Im Gegensatz zu verschiedenen anderen Formen der privaten Altersvorsorge sind die Zahlungen in einen Riester Renten Vertrag pfändungssicher und auch im Falle der Inanspruchnahme von ALG-II-Leistungen anrechnungsfrei. Eine Beitragserhaltungsgarantie gewährleistet dem Versicherten, dass zu Beginn des Rentenalters mindestens das angesparte Riester Vermögen nebst Zulagen zur Auszahlung kommt. Das bisher angesparte Riester Vermögen ist somit jederzeit geschützt. Der Staat möchte durch diese Maßnahmen die Eigenverantwortung des Einzelnen im Bereich der Altersvorsorge positiv unterstützen.

 

Was sollte der Einzelne bei einer Riester Rente besonders beachten?

 

Generell erfolgt die Rentenzahlung in monatlicher Form. Eine einmalige Auszahlung des gesamten angesparten Riester Vermögens zu Rentenbeginn ist nicht möglich. Bei einer vorzeitigen Kündigung des Riester Renten Vertrags muss der Einzelne damit rechnen, bereits geleistete Zulagen durch den Staat zu verlieren. Eine Riester Rente unterscheidet sich hierbei bewusst von vielen anderen Formen der privaten Versicherungen und macht hierdurch seine Aufgabe als Rentenprodukt und nicht als private Vermögensanlage deutlich. Von einer vorzeitigen Kündigung des Riester Renten Vertrags sollte der Einzelne somit bewusst Abstand nehmen. In solch einem Fall empfiehlt sich die Stillegung des Riestervertrags.

 

Wie viel muss privat hinzugezahlt werden:

 

Für den Erhalt einer Riester Rente müssen monatliche Beiträge aus privater Kasse gezahlt werden. In der Beitragshöhe ist der Riester-Sparer unter Einhaltung der Mindestbeiträge (einkommensabhängig) flexibel. Beiträge können in Abhängigkeit zu Einkommensveränderungen herabgesetzt, erhöht oder ausgesetzt werden. .

 

Wichtige Aspekte der Riester Rente auf einen Blick:

 

  • Staatliche Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge in Form von Zulagen und/oder Steuererleichterungen.
  • Förderungshöhe von bis zu 67 % sind möglich.
  • Die Altervorsorge erfolgt auf freiwilliger Basis.
  • Ein Aussetzen der Beiträge ist verlustfrei möglich.
  • Familien mit Kindern profitieren durch eine zusätzliche finanzielle Förderung für kindergeldberechtigte Kinder.
  • Riestern ist unter bestimmten Voraussetzungen auch in Kombination mit einer betrieblichen Altersvorsorge möglich. Für Versicherungen auf Basis von Pensionsfonds, Pensionskassen oder einer Direktversicherung.
  • Berufseinsteiger unter 26 Jahren erhalten eine Extraprämie in Höhe von 200 €.
  • Riester VeArträge bleiben unberührt im Falle von Hartz IV (Arbeitslosengeld 2). Sie werden nicht auf das Schonvermögen angerechnet.
  • Steuerliche Vergünstigungen sind möglich. Seid dem Jahr 2008 sind bis zu 2.100,- € steuerlich absetzbar, in Abhängigkeit zu den gewährten staatlichen Zulagen. Die Differenz der Zulagen zu den steuerlichen Vergünstigungen wird gutgeschrieben sprich ausbezahlt.
  • In der Ansparphase können Riester-Sparer steuerliche Vorteile erlangen. In der Auszahlungsphase hingegen, unterliegen die Rentenauszahlungen einer Versteuerung. Bei den meisten Riester-Sparern wird die steuerliche Entlastung während der Ansparphase, im Vergleich zu den Steuerzahlungen im Alter, überwiegen – bei einem geringeren Einkommen, was für viele im Alter oftmals der Fall ist, sinken Steuersatz und die effektive Steuerlast.

 

Wer kann die Riester Rente nutzen


 

  • Alle in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten Arbeitnehmer
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Studenten
  • Beamte
  • Arbeitslose
  • Pflegebedürftige
  • und Minijobber

 

 

Volle Ausschöpfung der Zulage

 

Jahr Grund-
zulage

(Euro)
Zulage je Kind
(Euro)
Gesamt-
beitrag

(Prozent*)
Höchst-
beitrag
(Euro
)
2006/
2007
     114             138            3     1 575
Ab 2008      154             185            4     2 100

 

  • Gesamtbeitrag = Eigenanteil + Zulage.
  • * In Prozent des rentenversicherungspflichtigen  Vorjahreseinkommens (brutto)
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    Inh. Mark Spieker Versicherungsfachmann (BWV)