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Private Krankenvollversicherung
Im Gegensatz zu einer "einfachen" Krankenzusatzversicherung ist die Entscheidung für eine private Krankenversicherung viel "bedeutungsschwerer" und nicht selten eine Entscheidung für das Leben. Dabei tun sich viele Fragen auf, die den meisten Bürgern nicht bewusst sind. An dieser Stelle soll auch nur das Bewusstsein gestärkt werden, dass sich im persönlichen Einzelfall bei der Auswahl der Krankenversicherung durchaus "mehrere" Fragen ergeben können.
Die erste Frage, die sich stellt, hat noch nichts mit der Auswahl der Krankenversicherungstarife zu tun, sondern lautet schlicht: "Darf ich überhaupt in die PKV wechseln"? Arbeitnehmer müssen ein Arbeitseinkommen oberhalb der jeweils aktuellen Versicherungspflichtgrenze aufweisen. Nur wer oberhalb dieser Grenze liegt oder Beamter oder Selbstständiger ist, kann in die privaten Krankenvollversicherung wechseln.
Beitragsbemessungsgrenze 2012
Die Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung beträgt 2012
45.900 € p.a. bzw. 3.825 € monatlich.
Bis zu diesem Bruttoeinkommen werden maximal Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung berechnet.
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die
Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) relevant; sie beträgt 2012
50.850 € p.a. bzw. 4.237,50 € monatlich
Sofern Sie die Frage "Darf ich überhaupt in die private Krankenvesicherung wechseln?" mit ja beantworten können, Sie selbständig, verbeamtet oder Freiberufler sind und sich mit dem Gedanken tragen Ihren Krankenversicherungsschutz in die Hände eines privaten Anbieters zu legen beraten wir Sie zu diesem umfassenden Thema gerne.

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