Für wen und
wofür ist die Risiko-Lebensversicherung?
Über die Risiko-Lebensversicherung erfolgt im Todesfall der versicherten Person eine Kapitalzahlung an die Hinterbliebenen. Somit ist diese Versicherung sehr wichtig für alle, die ihre Hinterbliebenen (z. B. Mann, Frau, Kinder) gut versorgt wissen wollen.
Für die Absicherung von Krediten (z. B. bei Hausfinanzierungen) bietet sich die so genannte Restschuldversicherung an. Dies ist eine Risiko-Lebensversicherung, deren Versicherungssumme entsprechend der Tilgung des Kredites (also entsprechend der Restschuld) im Laufe der Zeit abnimmt. Deswegen ist sie auch noch günstiger als eine Risiko-Lebensversicherung mit fester Versicherungssumme.
Ehepartner können eine Risiko-Lebensversicherung auf zwei Leben abschließen, wobei die Versicherungssumme jedoch nur einmal (nach dem Tod des ersten Versicherungsnehmers) zur Auszahlung fällig wird. Diese Versicherung bietet den Vorteil, dass sie billiger ist als zwei eigenständige Verträge.
Bei Abschluss eines solchen Vertrages gibt es für eheähnliche Lebensgemeinschaften aber folgendes zu beachten: Wegen der geringen Freibeträge im Erbschaftsfall, können sich hier Nachteile ergeben. Eventuell. mag es daher sinnvoller sein, trotz der höheren Beiträge, zwei getrennte Verträge abzuschließen. Um nämlich die Erbschaftssteuer zu umgehen, müssen der Versicherungsnehmer und der Bezugsberechtigte im Todesfall die Gleichen sein. Dies lässt sich beim Abschluss eines Vertrages auf zwei Leben schlecht festlegen, da man ja nicht wissen kann, welche der Personen zuerst verstirbt.
Welche Formen der Risiko-Lebensversicherung gibt es?
Es werden verschiedene Formen der Risiko-Lebensversicherung unterschieden: die klassische Risiko-Lebensversicherung, die verbundene Risiko-Lebensversicherung, und die Restschuldversicherung bzw. fallende Risiko-Lebensversicherung. In der verbundenen Risiko-Lebensversicherung werden zwei oder mehrere Personen in einer Police versichert. Der Beitrag ist dadurch günstiger als bei zwei separaten Policen. Die Versicherungssumme wird jedoch auch nur einmalig beim Tod des zuerst sterbenden Versicherungsnehmers ausgezahlt. Diese Form ist daher insbesondere für Ehepaare zu empfehlen.
Von der fallenden Risiko-Lebens- oder Restschuldversicherung wird gesprochen, wenn im Versicherungsvertrag eine fallende Todesfallsumme vereinbart wird. Die Versicherungssumme wird beispielsweise dem Tilgungsverlauf einer Kreditfinanzierung angepasst.